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Durch Auswahl des deutschen Bundeslands ergibt sich die jeweils landesweit gültige Feiertagsregelung. Wenn Sie ein Land auswählen, sehen Sie rechts daneben, welche Tage als Feiertage gelten. Diese Tage werden dann auch in den einzelnen Mitarbeiterdateien, in der Filialübersicht und in der Controlling-Datei als gültige Feiertage übernommen.

Nicht erfasst sind regionale Sondersituationen innerhalb eines Landes, z.B. das Friedensfest, das nur in der Stadt Augsburg als Feiertag gilt. Allerdings sind wir gern bereit, Ihre lizenzierte Version mit der entsprechenden lokalen Funktionalität nach Ihren Bedürfnissen nachzurüsten.

Zeitzuschläge für Feiertage - können Sie hier einheitlich vordefinieren


In vielen Betrieben ist es üblich, dass für die Arbeit an Feiertagen eine Zeitgutschrift in Form eines prozentualen Zuschlags auf die tatsächliche Arbeitszeit gewährt wird.

Beispiel:

Wer am 1. Januar, dem Neujahrstag, acht Stunden arbeitet und für diesen Tag Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 50% hat, erhält folglich weitere vier Stunden gutgeschrieben, also insgesamt zwölf Stunden.

Sie müssen also an dieser Stelle der SETUP-Datei den Wert "50" für 50% auswählen.

Anmerkung:

In der unlizenzierten AZEME-Version sind schon mal die am häufigsten auftretenden Zeitzuschläge von 0, 25, 50, 75 und 100 Prozent vordefiniert. Falls Sie für Ihre lizenzierte Version andere Einheiten benötigen, bauen wir diese gern für Sie ein.

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